Steuererklärung
Gerne bieten wir Ihnen auch unsere Mithilfe bei der Einkommensteuer Erklärung an, die wir für Sie auch selbstverständlich elektronisch übertragen.
Wir berechnen Ihnen Ihren Erstattungs- oder Nachzahlungsbetrag und überprüfen (Ihr Einverständnis vorausgesetzt) auch gerne die eingehenden Bescheide auf Ihre Richtigkeit.
Im Rahmen eines ganzheitlichen Mandates fertigen wir für die von uns betreuten Unternehmen selbstverständlich die notwendigen betrieblichen Steuererklärungen an. So fertigen wir für Sie die Umsatz-, Gewerbe- sowie die Körperschaftsteuererklärungen an und bei mehreren Beteiligten sorgen wir für die ordnungsgemäße Abgabe der Feststellungserklärungen.
Sollten sich bei einer Steuerfestsetzung Differenzen oder Fehler ergeben, erledigen wir für Sie nicht nur den außergerichtlichen Rechtsbehelf, sondern vertreten Sie auch gerne beim Finanzgericht.